Ein Modellfluggelände ist nicht schon deshalb geprüft, weil der Startpunkt auf der dipul-Karte ohne Hinweis erscheint. Entscheidend ist der tatsächlich vorgesehene Flugraum: die Fläche, in der sich Modelle im Vereinsbetrieb bewegen können, einschließlich der geplanten maximalen Höhe. Für Vorstand, Flugleiter und Geländehalter ist deshalb ein wiederholbarer, nachvollziehbar dokumentierter Standort-Check sinnvoll. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Modellbauverein finanzieren: Beiträge, Spenden, Rücklagen und Fördermittel.
Das dipul Map Tool unterstützt diese Flugvorbereitung. Es kann geografische Gebiete für einen definierten Prüfbereich anzeigen, nennt bei Treffern unter anderem Höhenunter- und -obergrenzen und verweist auf die einschlägige Vorschrift. Das Ergebnis ist jedoch keine automatische Flugfreigabe. Es muss mit den Unterlagen des Vereins, den jeweils geltenden Bedingungen und aktuellen Einschränkungen abgeglichen werden.
Was der Verein vor der Kartenprüfung festlegen muss
Vor der Prüfung im Map Tool sollte der Verein den vorgesehenen Flugbetrieb möglichst konkret beschreiben. Ein einzelner Kartenpunkt bildet den Flugraum nicht ab. Für den Prüfbereich sind mindestens festzulegen:
- der Start- und Landebereich beziehungsweise der Mittelpunkt des Prüfbereichs,
- der realistisch benötigte seitliche Flugradius,
- die maximale geplante Flughöhe über Grund,
- besondere Flugprofile, soweit sie am Platz vorgesehen sind, etwa Hangflug, Schleppbetrieb oder Außenlandungen,
- die vorgesehenen Betriebszeiten, soweit sie für örtliche Auflagen relevant sind.
Für die Flächenprüfung bildet dipul das geplante Fluggebiet als Zylinder aus Mittelpunkt, Radius und Höhe über Grund ab. Der einstellbare Radius reicht von 0 bis 3.000 Metern. Das Tool listet geografische Gebiete auf, die der Zylinder berührt, schneidet oder in denen er liegt.
Der Radius sollte nicht nur die Startbahn oder den engen Platzbereich abbilden. Maßgeblich ist der Raum, den die Vereinsregeln und Zuständigkeiten und das konkrete Flugprogramm tatsächlich zulassen. Ein künstlich klein gewählter Kreis kann einen für den realen Betrieb relevanten Treffer ausblenden. Der Verein sollte den Prüfbereich daher nachvollziehbar und eher vorsichtig festlegen.
Besonderheiten bei großen oder unregelmäßigen Flugräumen
Die Kreisprüfung ersetzt keine Prüfung beliebig geformter Flächen. Bei langgestreckten Flugräumen, Hangfluggeländen, mehreren zugelassenen Startstellen oder Außenlandeflächen kann ein einzelner Zylinder zu grob sein. Dann sollten mehrere passende Prüfbereiche angelegt und dokumentiert werden. Für die Flugleitung muss anschließend erkennbar sein, welcher Prüfbereich zu welchem zugelassenen Betriebsablauf gehört.
Auch die eingetragene Höhe muss den vorgesehenen Rahmen abdecken. Es ist nicht ausreichend, nur die übliche Höhe eines einzelnen Fluges anzusetzen, wenn der Vereinsbetrieb unter seinen Unterlagen und Regeln weiter reichen kann. Höhenangaben aus dem Tool und aus einem Gebietstreffer sollten außerdem nicht vorschnell gleichgesetzt werden: Maßgeblich sind jeweils die angegebene Höhengrenze, ihre Bezugsangabe und der konkret geprüfte Betrieb.
Schritt für Schritt: Den Vereinsstandort mit dipul prüfen

1. Map Tool öffnen und Standort bestimmen
Öffnen Sie das Map Tool über die dipul-Anleitung und suchen Sie das Vereinsgelände möglichst genau. Eine grobe Ortsangabe genügt nicht. Kontrollieren Sie den Mittelpunkt anhand von Luftbild, Platzgrenzen, Wegen und markanten Geländepunkten. Gibt es mehrere Startstellen oder getrennt genutzte Platzbereiche, sollten diese in der Standortprüfung berücksichtigt werden.
Für die Vereinsakte empfiehlt sich ein einheitlicher Datensatz: eindeutige Kartenposition oder Koordinaten, Prüfdatum, prüfende Person, gewählter Radius, eingetragene maximale Höhe und die verwendete Kartenansicht. Ein Screenshot kann die Prüfung ergänzen, ersetzt diese Angaben aber nicht. Karteninhalte und temporäre Hinweise können sich ändern.
2. Flugraum als Zylinder anlegen
Tragen Sie den zuvor festgelegten Radius und die maximale Höhe über Grund ein. Prüfen Sie den gesamten vorgesehenen Bereich statt nur den Punkt der Startstelle. Ein Treffer kann auch dann relevant sein, wenn ein geografisches Gebiet nur am Rand in den Prüfkreis hineinragt.
Reicht der maximale Radius von 3.000 Metern nicht aus oder passt die Kreisform nicht zum Betrieb, legen Sie mehrere Prüfungen an. Das gilt insbesondere für Flugräume, die sich über eine Geländekante, ein Tal oder einen weiteren zugelassenen Bereich erstrecken. Die einzelnen Prüfergebnisse müssen so abgelegt sein, dass sie dem jeweiligen Flugraum eindeutig zugeordnet werden können.
3. Jeden Treffer einzeln öffnen
Nach der Prüfung zeigt dipul die betroffenen geografischen Gebiete. Die Kartenfarbe oder ein kurzer Kartenhinweis genügt nicht für die Bewertung. Öffnen Sie jeden Listeneintrag und lesen Sie die Detailinformationen. Wichtig sind insbesondere:
- Bezeichnung und Art des geografischen Gebiets,
- untere und obere Höhengrenze,
- räumliche und zeitliche Geltung, soweit angegeben,
- konkrete Betriebsbedingungen und mögliche Ausnahmen,
- die genannte zuständige Stelle oder eine erforderliche Zustimmung,
- der Verweis auf die einschlägige Rechtsgrundlage.
Dokumentieren Sie nicht nur, dass ein Treffer vorhanden ist. Halten Sie fest, welcher Teil des eigenen Prüfbereichs betroffen ist, welche Höhen sich überschneiden können und welche Folge für den Vereinsbetrieb daraus gezogen wird. Bei überlappenden Gebieten sind die Anforderungen aller betroffenen Stellen zu prüfen. Ein Eintrag hebt einen anderen nicht auf.
4. Treffer mit dem Vereinsbetrieb abgleichen
Ein Gebietstreffer bedeutet nicht automatisch, dass der Modellflug unzulässig ist. Er zeigt aber, dass die für dieses Gebiet genannten Bedingungen für den vorgesehenen Betrieb geprüft werden müssen. Je nach Eintrag können etwa eine Zustimmung, eine Freigabe, eine Höhenbegrenzung, eine zeitliche Beschränkung oder weitere Voraussetzungen maßgeblich sein.
Zum Abgleich für ein Vereinsgelände gehören mindestens:
- Aufstiegserlaubnis oder sonstige behördliche Unterlagen des Geländes,
- individuelle Nebenbestimmungen und Auflagen,
- geltende Verbands- oder Vereinsverfahren,
- die örtliche Flugbetriebsordnung,
- bestehende Absprachen mit Flugplatzbetreibern, Grundstückseigentümern oder anderen zuständigen Stellen,
- gegebenenfalls Unterlagen zu weiteren örtlichen Auflagen.
Der DMFV-Leitfaden zu Modellfluggeländen unterscheidet zwischen Modellfluggeländen mit und ohne Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Zusätzlich können je nach örtlichen Gegebenheiten individuelle Flugbetriebsordnungen gelten. Für den Verein folgt daraus: Eine DMFV-Ausweisung, eine bestehende Aufstiegserlaubnis oder ein Verbandsverfahren im Art.-16-Betrieb darf nicht ohne Abgleich als pauschale Ausnahme von aktuellen geografischen oder temporären Beschränkungen verstanden werden.
Treffer richtig einordnen: typische geografische Gebiete
Die Luftverkehrs-Ordnung kennt verschiedene geografische Gebiete und daran anknüpfende Betriebsbedingungen. Eine offizielle Übersicht bietet die Seite Rechtsgrundlagen zu geografischen Gebieten bei dipul. Für Modellflugvereine sind insbesondere die folgenden Konstellationen prüfungsrelevant.
Flugplätze, Flughäfen und Kontrollzonen
In der Nähe von Flugplätzen oder Flughäfen können besondere Abstände, Höhenbegrenzungen oder Zustimmungen erforderlich sein. Für den Betrieb in einer Kontrollzone ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. Der Vorstand sollte daher nicht allein anhand der Entfernung zur Start- und Landebahn entscheiden. Zu prüfen sind der vollständige Flugraum, die konkrete Ausdehnung des angezeigten Gebiets und die dazugehörenden Bedingungen.
Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer dauerhaft geltenden Regelung und einer kurzfristigen Einschränkung. Unterlagen im Vereinsordner können den regulären Betrieb beschreiben. Sie bilden aber nicht automatisch jede Lage am konkreten Flugtag ab.
Infrastruktur, Behörden und sensible Einrichtungen
Geografische Gebiete können sich auf Infrastruktur, Behörden, Krankenhäuser, Einsatzorte oder weitere besonders schützenswerte Bereiche beziehen. Welche Voraussetzung gilt, ergibt sich nicht aus der allgemeinen Bezeichnung, sondern aus dem jeweiligen Treffer und seiner Rechtsgrundlage.
Bei einem Treffer ist deshalb zu prüfen, ob das Gebiet nur einen bestimmten Höhenbereich oder den gesamten vorgesehenen Zylinder betrifft, ob es zeitlich begrenzt ist und welche Stelle genannt wird. Die konkrete Regelung ist entscheidend; aus der bloßen Lage außerhalb eines Flugplatzes lässt sich keine allgemeine Freigabe ableiten.
Natur- und Vogelschutzgebiete
Naturschutzgebiete, Nationalparks, FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete können besondere Voraussetzungen für den Betrieb auslösen. Die bundesrechtliche Grundregel ergibt sich aus § 21h LuftVO. Sie darf jedoch nicht pauschal auf jedes Schutzgebiet und jedes Bundesland übertragen werden. Landesrecht, Schutzgebietsverordnung, Schutzzweck und gebietsbezogene Anordnungen können zusätzliche oder abweichende Anforderungen enthalten.
Bei einem Treffer sollte der Verein die konkrete Schutzgebietsregelung prüfen und bei offenen Fragen die zuständige Landes- oder Naturschutzbehörde einbeziehen. Eine nicht angezeigte oder unvollständig wirkende Kartendarstellung ist keine Aussage darüber, dass für das Gebiet keine weitere Regelung gilt.
Warum ein leerer dipul-Bericht keine Flugfreigabe ist
Ein leerer Trefferbericht bedeutet nur, dass das Tool für den eingegebenen Zylinder keine entsprechende Einschränkung angezeigt hat. dipul weist ausdrücklich darauf hin, dass weitere limitierende Faktoren bestehen können, die nicht abgebildet sind. Aus einer unauffälligen Kartenansicht darf der Verein deshalb nicht die Aussage „Fliegen ist erlaubt“ ableiten.
Die Rechtswirkung von § 21j LuftVO besteht auch dann, wenn ein betroffenes geografisches Gebiet noch nicht zur Geo-Sensibilisierung veröffentlicht oder in einer Karte dargestellt ist. Das Map Tool ist damit ein wichtiges Werkzeug für Prüfung und Flugvorbereitung, aber keine abschließende Rechtsauskunft.
Zusätzlich können privatrechtliche Fragen, Grundstücksrechte, örtliche Nutzungsbedingungen, kommunale Vorgaben, Auflagen oder Sicherheitsabsprachen relevant sein. Auch Modell, Betriebsart und die Voraussetzungen der Pilotinnen und Piloten müssen zum konkret zulässigen Vereinsbetrieb passen.
Temporäre Beschränkungen vor jedem Flugbetrieb prüfen
Die feste Standortprüfung gehört in die Vereinsdokumentation. Vor dem Flugbetrieb sollte zusätzlich eine tagesaktuelle Prüfung erfolgen. Temporäre Betriebseinschränkungen können zeitlich begrenzte Flugbeschränkungen enthalten. dipul weist darauf hin, dass diese Informationen auch für Drohnen- und Modellflugpiloten relevant sind; sie können per NOTAM veröffentlicht werden.
Der Flugleiter sollte vor Beginn des Flugbetriebs insbesondere prüfen:
- aktuelle temporäre Betriebseinschränkungen für den Standort,
- relevante NOTAM und Hinweise der zuständigen Luftfahrtstellen,
- Änderungen gegenüber der letzten dokumentierten Standortprüfung,
- ob der geplante Flugraum und die Betriebsart weiterhin den Vereinsvorgaben entsprechen,
- ob bei einem neuen Hinweis eine Klärung mit der zuständigen Stelle erforderlich ist.
Das Ergebnis kann mit Uhrzeit, prüfender Person und gegebenenfalls einem Screenshot oder PDF-Ausdruck im Flugleiterbuch vermerkt werden. Ergibt sich eine neue oder unklare Einschränkung, sollte der betroffene Flugbetrieb bis zur Klärung nicht freigegeben werden.
Dokumentierbarer Prüfablauf für den Verein
Standortprüfung regelmäßig aktualisieren
- Vereinsgelände, Startstellen und weitere regelmäßig genutzte Flugbereiche erfassen.
- Realistischen Flugradius und maximale Höhe für den vorgesehenen Betrieb festlegen.
- Jeden relevanten Flugraum im dipul Map Tool als Zylinder prüfen.
- Alle Treffer mit Höhenband, Rechtsgrundlage und genannter zuständiger Stelle dokumentieren.
- Aufstiegserlaubnis, Nebenbestimmungen, Verbandsverfahren und Flugbetriebsordnung damit abgleichen.
- Offene Fragen mit der zuständigen Behörde oder Stelle schriftlich klären.
- Aus den Ergebnissen eine verständliche Anweisung für Flugleitung und Mitglieder erstellen.
Die Standortprüfung sollte aktualisiert werden, wenn sich das Gelände, der vorgesehene Flugraum, behördliche Unterlagen oder die Flugbetriebsordnung ändern. Eine feste Prüfung ersetzt nicht den Blick auf aktuelle temporäre Einschränkungen.
Tagescheck vor dem Start
- Entspricht der heutige Flugraum dem dokumentierten Prüfbereich?
- Bleiben Modelle, Flughöhe und Betriebszeiten innerhalb der Vereinsvorgaben?
- Gibt es neue temporäre Betriebseinschränkungen oder relevante NOTAM?
- Sind für besondere Auflagen oder Zustimmungen die nötigen Voraussetzungen erfüllt?
- Wurden Pilotinnen, Piloten und Gastflieger über besondere Auflagen informiert?
- Bleibt ein unklarer Betriebsteil bis zur Klärung gesperrt?
Für Jugendgruppen und Gastflieger sollte die Flugleitung die relevanten Ergebnisse in einer kurzen Platzunterweisung erklären. Eine verständliche Karte an der Flugleitung, eine klar kommunizierte Höhenbegrenzung und eine eindeutige Sperrregel sind für den Vereinsalltag hilfreicher als ein umfangreicher Ausdruck ohne praktische Einordnung.
Typische Fehler bei der dipul-Prüfung
Nur den Startpunkt prüfen
Ein Modell bleibt nicht am Startpunkt. Der komplette vorgesehene Flugraum einschließlich der geplanten Höhe ist zu prüfen.
Den Radius zu klein wählen
Ein kleiner Kreis kann übersichtlich wirken, bildet den tatsächlichen Betrieb aber möglicherweise nicht ab. Der Verein sollte seine Festlegung am zugelassenen und realistisch vorgesehenen Flugraum ausrichten.
Nur die Kartenfarbe beachten
Entscheidend sind die Detailinformationen jedes Treffers. Höhenuntergrenze, Höhenobergrenze, Geltungszeit, Betriebsbedingung und Rechtsgrundlage können sich von Gebiet zu Gebiet unterscheiden.
Eine Aufstiegserlaubnis als dauerhafte Komplettfreigabe verstehen
Eine Aufstiegserlaubnis ist zusammen mit ihren Nebenbestimmungen zu lesen. Sie ersetzt nicht automatisch die Prüfung geografischer Gebiete oder temporärer Einschränkungen.
Naturschutz pauschal beurteilen
Schutzgebiete können rechtlich und örtlich unterschiedlich geregelt sein. Bundesrechtliche Grundsätze, Landesrecht und die konkrete Schutzgebietsregelung müssen zusammen betrachtet werden.
Alte Screenshots weiterverwenden
Ein Screenshot dokumentiert nur den Stand zum Zeitpunkt seiner Aufnahme. Für den Flugtag sollten aktuelle temporäre Betriebseinschränkungen und relevante NOTAM erneut geprüft werden.
FAQ zur Prüfung von Modellfluggeländen
Muss ein Verein trotz DMFV-Ausweisung mit dipul prüfen?
Die DMFV-Ausweisung oder ein Verbandsverfahren ist für den Vereinsbetrieb relevant. Sie sollte jedoch mit den aktuellen geografischen Gebieten, den behördlichen Unterlagen des Geländes und temporären Einschränkungen abgeglichen werden.
Ist ein fehlender Treffer automatisch eine Erlaubnis?
Nein. Ein leerer Bericht ist keine verbindliche Flugfreigabe. Weitere Rechtsgrundlagen, private Zustimmungen, örtliche Regeln und nicht dargestellte Einschränkungen können weiterhin gelten.
Was ist bei mehreren Treffern zu tun?
Öffnen und dokumentieren Sie jeden Treffer. Prüfen Sie für jedes Gebiet Höhenband, Betriebsbedingungen, Geltungszeit, Rechtsgrundlage und zuständige Stelle. Überlappen sich Gebiete, müssen die Anforderungen zusammen betrachtet werden.
Wie oft muss die feste Standortprüfung wiederholt werden?
Der Verein sollte sie aktualisieren, wenn sich Gelände, Aufstiegserlaubnis, Flugbetriebsordnung oder vorgesehener Flugraum ändern. Zusätzlich sollten temporäre Betriebseinschränkungen vor dem Flugbetrieb geprüft werden.
Was gilt, wenn die Karte unklar oder unvollständig wirkt?
Eine unklare Karte ist keine Zustimmung. Der Verein sollte den betroffenen Betriebsteil nicht freigeben, bis die Frage anhand der einschlägigen Regelung oder mit der genannten zuständigen Stelle geklärt ist.
Quellen & weiterführende Informationen
- dipul: Anleitung zum Map Tool
- dipul/DFS: Rechtsgrundlagen zu geografischen Gebieten
- dipul/DFS: Temporäre Betriebseinschränkungen
- § 21h LuftVO
- § 21j LuftVO
- EASA: How can I fly my model?
- DMFV: Leitfaden Modellfluggelände
Prüfen Sie Luftfahrtregeln, geografische Gebiete und temporäre Einschränkungen vor der Anwendung stets anhand der aktuellen Veröffentlichungen von EASA, dipul und den zuständigen Behörden.
