Ein Vereinswettbewerb, eine Ausstellung im Modellbauverein oder ein Bautreffen kann Modelle sichtbar machen, Fachwissen weitergeben und das Vereinsleben stärken. Damit aus dem gemeinsamen Modellbautag kein organisatorischer Engpass wird, braucht es ein klares Konzept, benannte Verantwortliche und rechtzeitige Prüfungen. Das gilt besonders, sobald Besucher, Minderjährige, Musik, Bewirtung, Verkauf, Tombola oder Vorführungen vorgesehen sind. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Tag der offenen Werkstatt im Modellbauverein organisieren.
Dieser Leitfaden richtet sich an Modellbauvereine. Er führt chronologisch vom Veranstaltungsformat über Ausschreibung, Raumplanung und Helferkoordination bis zur Auswertung. Er bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls durch zuständige Stellen, Versicherer oder fachkundige Beratung.
Das passende Veranstaltungsformat festlegen
Am Anfang steht die Frage, was der Verein tatsächlich veranstalten möchte. Das Format beeinflusst Aufwand, Kommunikation, Versicherung, mögliche Behördenkontakte und die Teilnahmebedingungen. Eine eindeutige Bezeichnung allein entscheidet jedoch nicht über rechtliche Pflichten; maßgeblich ist immer die konkrete Ausgestaltung.
- Internes Bautreffen: Mitglieder bauen gemeinsam, tauschen Erfahrungen aus und zeigen Modelle in einem begrenzten Kreis. Auch hier sind Hausordnung, sichere Arbeitsplätze und ein sinnvoller Umgang mit Teilnehmerdaten wichtig.
- Öffentliche Ausstellung: Modelle werden Besuchern präsentiert. Besucherführung, Datenschutz, Versicherung und bei Musik die Rechteklärung gehören zur Planung.
- Vereinswettbewerb: Modelle werden anhand vorab bekannt gegebener Kriterien bewertet. Transparente Regeln, eine nachvollziehbare Juryorganisation und eine dokumentierte Ergebnisermittlung gewinnen an Bedeutung.
- Ausstellung mit Markt oder Vorführungen: Händlerstände, Modellverkauf, Bewirtung, Tombola oder Vorführungen können zusätzliche Prüfungen auslösen.
Für die erste Einordnung helfen vier Fragen:
- Nehmen ausschließlich Mitglieder und persönlich eingeladene Personen teil, oder ist die Veranstaltung für weitere Personen zugänglich?
- Können Besucher ohne persönliche Beziehung zum Verein erscheinen oder Eintritt erwerben? Dann ist die Zugangsgestaltung insbesondere für die Musiknutzung relevant.
- Findet die Veranstaltung in einer Halle, auf einem Vereinsgelände, im öffentlichen Raum oder auf einer Außenfläche statt?
- Sind Musik, Bewirtung, Verkauf, Tombola, Vorführungen oder weitere Programmpunkte geplant, die separat geprüft werden müssen?
Landesrecht, kommunale Satzungen, Auflagen des Veranstaltungsorts und Versicherungsverträge können sich unterscheiden. Der Verein sollte deshalb weder eine Genehmigungsfreiheit noch einen bestimmten Versicherungsschutz pauschal annehmen.
Vom Konzept zum belastbaren Ablaufplan
Vorstand oder Projektleitung sollten Ziel, Termin, Ort, Zielgruppe, erwartete Größenordnung, Budgetrahmen und Entscheidungswege schriftlich festhalten. Für ein kleines Bautreffen genügt dafür oft ein kompaktes Organisationsblatt. Bei einer öffentlichen Ausstellung oder einem Wettbewerb mit mehreren Beteiligten ist ein ausführlicherer Ablaufplan sinnvoll.
Veranstaltungsdaten, die schriftlich feststehen sollten
- Name, Zweck und Veranstalter der Veranstaltung
- Datum sowie Aufbau-, Öffnungs-, Abbau- und Übergabezeiten
- Veranstaltungsort mit Raumplan, Zufahrt, Parkmöglichkeiten und Ansprechpartner des Betreibers
- erwartete Zahl von Teilnehmern, Helfern und Besuchern
- Wettbewerbskategorien und Anmelde- beziehungsweise Abgabeschluss
- Eintritt, Teilnahmegebühren, Sachpreise oder Preisgelder
- Ansprechpersonen für Projektleitung, Halle, Helferteam, Notfälle und Medien
- Budgetpositionen für Miete, Technik, Drucksachen, Preise, Verpflegung, Reinigung und mögliche Gebühren
Der Zeitplan sollte nicht nur die Öffnungszeit abbilden. Modellannahme, Tischaufbau, Einweisung der Jury, Pausen, Publikumsverkehr, Siegerehrung, Abbau und die Übergabe des Raums brauchen eigene Zeitfenster. Sinnvoll sind ausreichende Puffer, damit eine Verzögerung beim Aufbau nicht die Jury oder die Siegerehrung verschiebt.
Für Modellbauvereine bewährt sich eine einfache Aufgabenliste mit Statusangaben: offen, in Klärung und erledigt. So bleibt sichtbar, ob etwa die Halle bestätigt, die Ausschreibung freigegeben, die Versicherung angefragt oder die Musikfrage geklärt ist.
Ausschreibung und Teilnahmebedingungen transparent formulieren
Die Ausschreibung sollte alle wesentlichen Fragen beantworten, bevor Aussteller oder Teilnehmer nachfragen müssen. Eine digitale Fassung kann durch ein druckbares Formular ergänzt werden. Wichtig ist, dass Ausschreibung, Teilnahmebedingungen und Bewertungsbogen zueinander passen.
In die Ausschreibung gehören
- Veranstalter mit Vereinsanschrift und Kontaktmöglichkeit
- Datum, Ort, Öffnungszeiten und Anmeldeschluss
- zugelassene Sparten, Themen, Maßstäbe oder Modellarten
- zulässige Zahl der Einreichungen pro Teilnehmer
- Angaben zu Standfläche, Strom, Vitrinen und technischer Ausstattung
- Teilnahmegebühr, Zahlungsfrist und Regelung bei Absage
- Abgabe, Kennzeichnung, Rückgabe sowie geplante Sicherung der Modelle
- Bewertungssystem, Kategorien, Preise und Grundzüge der Juryorganisation
- Hinweise zu Datenschutz, Foto- und Videoaufnahmen sowie Hausordnung
- Kontakt für Fragen zu Zugänglichkeit oder besonderem Unterstützungsbedarf
Bei einem Wettbewerb sollten Regeln, Kategorien und Kriterien vor Beginn feststehen. Änderungen kurz vor oder während der Veranstaltung können die Nachvollziehbarkeit beeinträchtigen. Sind Anpassungen unvermeidbar, sollten sie dokumentiert und allen Betroffenen gleich behandelt kommuniziert werden.
Beispiel für faire Bewertungskriterien
| Kriterium | Beispielhafte Gewichtung |
|---|---|
| Handwerkliche Ausführung | 30 Prozent |
| Lackierung, Alterung und Oberflächen | 25 Prozent |
| Detailtreue und Recherche | 20 Prozent |
| Gestaltung, Präsentation und Diorama | 15 Prozent |
| Gesamteindruck und Originalität | 10 Prozent |
Diese Gewichtung ist lediglich ein Muster. Sie passt nicht automatisch zu jeder Sparte. Der Verein sollte vorab entscheiden, ob etwa Eigenbau, historische Recherche, technische Funktion oder Präsentation bewertet werden. Für Jugend- und Einsteigerkategorien sind getrennte Kategorien oder altersgerechte Kriterien oft nachvollziehbarer als ein unmittelbarer Vergleich mit erfahrenen Erwachsenen.
Anmeldung, Daten und Bildrechte organisieren
Das Anmeldeformular sollte nur Daten abfragen, die für Durchführung, Kommunikation und gegebenenfalls Abrechnung erforderlich sind. Je nach Konzept können das Name, Kontaktmöglichkeit, Verein, Kategorie, Modellbezeichnung, Maßstab, Platzbedarf und technische Anforderungen sein. Bei Minderjährigen braucht der Verein einen passenden Kommunikationsweg mit den Erziehungsberechtigten.
Vor der Anmeldung sollte feststehen, wer die Daten verarbeitet, wer Zugriff erhält, zu welchem Zweck sie genutzt werden, wie lange sie aufbewahrt werden und wann sie gelöscht werden. Die DSEE-Checkliste zum Datenschutz bei Präsenzveranstaltungen behandelt unter anderem Datenverarbeitungen im Veranstaltungsteam, Datenschutzhinweise, Foto- und Videoaufnahmen, Löschfristen sowie hybride Veranstaltungen und Livestreams.
Fotos, Videos und Livestreams
Der Verein sollte in Ausschreibung und vor Ort verständlich informieren, ob fotografiert oder gefilmt wird und für welche Zwecke Aufnahmen vorgesehen sind. Foto- und Videoaufnahmen berühren je nach Situation Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte. Besonders sorgfältig geplant werden sollten Portraits, Interviews, Aufnahmen von Kindern und Livestreams.
- Bildbereiche, Kamerastandorte und gegebenenfalls Bereiche ohne Aufnahmen vorab planen und vor Ort kenntlich machen.
- Teilnehmerlisten, Kontaktdaten oder Namensschilder nicht ohne erkennbaren Zweck veröffentlichen.
- Bei Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen besonders zurückhaltend vorgehen und die erforderlichen Erklärungen mit den Erziehungsberechtigten klären.
- Livestream-Kameras nicht ungeprüft auf Eingänge, Jurygespräche oder andere sensible Bereiche richten.
- Hinweise, Entscheidungen, Freigaben und festgelegte Löschfristen nachvollziehbar dokumentieren.
Die DSEE weist darauf hin, dass allgemeine Informationen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Bei Streitfällen, besonderen Livestream-Konzepten oder unklaren Einwilligungsfragen sollte fachkundige Beratung eingeholt werden.
Halle, Werkstatt und Ausstellung sicher vorbereiten

Vor der Buchung oder spätestens vor dem Aufbau sollte der Verein mit dem Betreiber maximale Belegung, Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Stromversorgung, Brandschutzvorgaben, Hausordnung und Übergaberegeln klären. Der Tischplan muss Wege, Zugänge und die betrieblichen Vorgaben des Orts berücksichtigen. Vitrinen, hohe Modelle und Aufbauten sollten so platziert und gesichert werden, dass sie nicht leicht umkippen oder Wege versperren.
Sicherheitscheck vor der Öffnung
- Flucht- und Rettungswege sind frei und entsprechend den Vorgaben des Orts nutzbar.
- Kabel sind so geführt oder geschützt, dass sie keine vermeidbaren Stolperstellen schaffen.
- Elektrische Geräte und Leitungen werden nur im zulässigen und unbeschädigten Zustand eingesetzt.
- Heißkleber, Lötkolben, Klebstoffe, Farben und andere Arbeitsmittel befinden sich nur in dafür vorgesehenen Bereichen.
- Modelle mit scharfen Kanten, Propellern oder beweglichen Teilen sind gegen Berührung oder unbeabsichtigte Bewegung gesichert.
- Standorte von Erste-Hilfe-Material, Feuerlöschern und Notausgängen sind dem Helferteam bekannt.
- Eine Notfallkontaktkette und das Vorgehen bei einer Räumung sind mit dem Helferteam abgestimmt.
Vorführungen mit Akkus, Verbrennungsmotoren, Rauch, Pyrotechnik oder umfangreicher Elektrik sollten nicht als gewöhnlicher Ausstellungspunkt behandelt werden. Ob und unter welchen Bedingungen sie zulässig sind, hängt vom Ort, vom Aufbau und möglichen Auflagen ab. Betreiber und zuständige Stellen sollten frühzeitig einbezogen werden.
Bei Modellflug- oder Drohnenvorführungen im Verein sind zusätzlich die jeweils geltenden luftrechtlichen Vorgaben, die örtlichen Bedingungen, der Versicherungsschutz und mögliche Auflagen zu prüfen. Frühere Vereinsabläufe oder Genehmigungen sollten nicht ohne aktuelle Prüfung übernommen werden.
Behörden, GEMA und Versicherungen frühzeitig prüfen
Ob eine Anzeige oder Erlaubnis erforderlich ist, kann unter anderem von Ort, Besucherzahl, Außenflächen, Verkehrsraum und Veranstaltungsart abhängen. Das Bundesportal-Beispiel zur öffentlichen Vergnügung in Bayern verdeutlicht, dass je nach Fall weitere Anforderungen etwa für öffentliche Verkehrsflächen, Sondernutzungen, Lotterien, Pyrotechnik oder luftfahrtbezogene Veranstaltungen hinzukommen können. Dieses Beispiel ist keine bundesweit einheitliche Verfahrensbeschreibung.
Der Verein sollte die zuständigen Ansprechpartner anhand des tatsächlichen Konzepts bestimmen. Typische Prüfpunkte sind:
- Gemeinde oder Ordnungsamt für mögliche Veranstaltungsanzeige, Sondernutzung und örtliche Vorgaben
- Hallenbetreiber für Belegung, Hausordnung, Brandschutz und Übergabe
- zuständige Stellen bei Nutzung öffentlicher Flächen, Verkehrsraum, Bewirtung, Verkauf, Tombola oder besonderen Vorführungen
- Versicherer für Vereinshaftpflicht, Veranstalterhaftpflicht, Unfallversicherung, gemietete Räume und ausgestellte Modelle
Die DSEE zum Versicherungsschutz im Ehrenamt weist darauf hin, dass Deckung und Zuständigkeit unter anderem vom Bundesland, Träger, Tätigkeitsbereich und bestehenden Verträgen abhängen können. Der Verein sollte seinen Versicherer anhand des konkreten Formats fragen, statt einen Schutz für Helfer, Besucher, Räume oder fremde Exponate nur zu vermuten.
Musiknutzung
Musik am Einlass, in Pausen, bei Moderation oder Siegerehrung ist nicht automatisch privat, weil ein Verein Veranstalter ist. Hinweise zur Musik bei Ausstellung oder Vereinsfest helfen bei der frühzeitigen Prüfung. Die GEMA erklärt, dass öffentliche Vereinsveranstaltungen mit Musik grundsätzlich vor der Durchführung angemeldet werden müssen. Das gilt laut GEMA auch bei kostenlosem Eintritt und bei Musik zur Untermalung.
Für die urheberrechtliche Einordnung ist relevant, ob eine Wiedergabe öffentlich erfolgt. § 15 Urheberrechtsgesetz enthält hierzu die gesetzliche Grundlage. Die konkrete Anmeldung und Tariffrage hängt unter anderem von Musikart, Veranstaltungsform und gegebenenfalls Außenflächen ab. Der Verein sollte die Angaben direkt im GEMA-Portal prüfen und die Entscheidung dokumentieren. Musik aus Streamingdiensten, von CDs, Downloads oder privaten Playlists ist nicht automatisch für eine öffentliche Wiedergabe lizenziert.
Helfer, Jury und Notfallkommunikation koordinieren
Verantwortlichkeiten sollten einzelnen Personen oder klar benannten Vertretungen zugeordnet sein. Eine Gruppe kann gemeinsam arbeiten, aber bei Rückfragen und Störungen muss erkennbar sein, wer entscheidet. Bei größeren Veranstaltungen hilft ein Helferplan mit Schichten, Treffpunkten und erreichbaren Kontakten.
| Aufgabe | Verantwortung |
|---|---|
| Gesamtleitung | Entscheidungen, Kontakt zum Betreiber und Eskalationen |
| Aufbau und Technik | Tische, Beschilderung, Strom und Kontrolle des Aufbaus |
| Anmeldung | Teilnehmerdaten, Startnummern, Gebühren und Modellannahme |
| Besucherbereich | Einlass, Kasse, Auskunft und Wegeführung |
| Jurykoordination | Bewertungsbögen, Zeitplan und Ergebnisprüfung |
| Datenschutz und Medien | Foto- und Videohinweise sowie Veröffentlichungen |
| Notfallorganisation | Kontaktkette, Abstimmung mit dem Ort und Dokumentation von Vorfällen |
Die Jury sollte vor Beginn eine gemeinsame Einweisung erhalten. Dazu gehören Kriterien, Punkteskala, Umgang mit Befangenheit, Dokumentation und Verfahren bei Punktgleichheit. Wer zu einem Modell eine enge persönliche Verbindung hat, sollte diesen Umstand offenlegen und nicht allein über dieses Modell entscheiden.
Für den Helferbereich kann ein knapper Notfallplan mit Veranstaltungsadresse, Kontakt zum Betreiber, Zuständigkeiten und vorgesehenem Vorgehen sinnvoll sein. Persönliche Gesundheitsdaten gehören nicht offen auf einen solchen Plan.
Durchführung und faire Auswertung
Bei der Modellannahme sollten Modell, Standfläche und Bewertungsbogen eindeutig zusammengeführt werden, etwa über eine einheitliche Startnummer. Teilnehmer sollten wissen, wann und wie die Rückgabe erfolgt. Bei empfindlichen oder wertvollen Modellen sind die vereinbarten Sicherungs- und Aufsichtsmaßnahmen besonders wichtig.
Bewertungsbögen sollten lesbar, vollständig und dem angekündigten System entsprechend ausgefüllt werden. Kurze Hinweise zu Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten können den Lernwert eines Vereinswettbewerbs erhöhen. Bei der Veröffentlichung von Ergebnissen sollten nur die Daten verwendet werden, die dafür erforderlich und vorgesehen sind.
Eine Siegerehrung sollte die angekündigten Kategorien und Regeln einhalten. Zusätzliche Anerkennungen, etwa für Jugend, Einstieg oder Publikum, sollten vorab nachvollziehbar beschrieben sein. Ein Publikumspreis benötigt eine klare Stimmabgabe und ein Verfahren, das Mehrfachabstimmungen soweit praktikabel begrenzt.
Finanzierung, Verkauf und Fördermittel
Ein Veranstaltungsbudget trennt sichere von erwarteten Einnahmen und ordnet Ausgaben nachvollziehbar zu. Mögliche Positionen sind Raummiete, Technik, Druck, Preise, Verpflegung, Reinigung, Versicherung und Gebühren. Einnahmen können beispielsweise aus Eintritt, Teilnahmegebühren, Spenden oder Sponsoring stammen. Ob weitere Einnahmearten zum Verein und zum konkreten Format passen, ist gesondert zu prüfen.
Bei Händlerständen, Modellverkauf, Bewirtung, Tombola, Sponsoring oder Preisgeldern können steuerliche, gewerbliche oder weitere rechtliche Fragen entstehen. Der Verein sollte Einnahmen und Ausgaben vollständig dokumentieren und bei Bedarf Buchhaltung, Steuerberatung, Versicherer oder zuständige Stellen einbeziehen. Gemeinnützigkeit bedeutet nicht automatisch, dass jede einzelne Veranstaltung oder Einnahme ohne weitere Prüfung behandelt werden kann.
Förderprogramme haben eigene Voraussetzungen, Fristen und Nachweispflichten. Die DSEE nennt in ihrer FAQ zum Mikroförderprogramm unter anderem Raum-, Bus- und Verpflegungskosten als mögliche Ausgaben. Ob eine konkrete Veranstaltung förderfähig ist, richtet sich jedoch nach dem aktuellen Programm und dem Finanzierungsplan. Ausschreibung und Bedingungen sollten daher vor einer Antragstellung unmittelbar geprüft werden.
Nachbereitung: aus dem Termin lernen
Nach dem Abbau sollten Raum, Inventar, Modelle und Kassenbestand nach dem vereinbarten Verfahren kontrolliert werden. Schäden oder besondere Vorkommnisse sind zeitnah zu dokumentieren. Teilnehmerdaten, Bewertungsunterlagen und Fotoveröffentlichungen werden entsprechend den festgelegten Zwecken und Fristen weiterbearbeitet oder gelöscht.
Eine zeitnahe Nachbesprechung des Organisationsteams hilft, Erfahrungen für die nächste Veranstaltung festzuhalten:
- Welche Programmpunkte wurden angenommen?
- Wo entstanden Wartezeiten, Unklarheiten oder Sicherheitsprobleme?
- Waren Ausschreibung, Anmeldung und Bewertung verständlich?
- Stimmten Budgetannahmen und tatsächliche Kosten überein?
- Gab es Rückmeldungen zu Zugänglichkeit, Jugendbeteiligung oder Besucherführung?
- Welche Formulare, Kontakte und Pläne können aktualisiert wiederverwendet werden?
Ein kurzer Abschlussvermerk für den Vorstand kann Kosten, Rückmeldungen, Schäden, offene Aufgaben und Verbesserungen bündeln. Damit wird das Wissen nicht nur bei einzelnen Helfern gespeichert.
Typische Fehler vermeiden
- Den Veranstaltungsort zu spät einbeziehen: Vorgaben zu Belegung, Fluchtwegen, Aufbau oder Hausordnung werden erst kurz vor der Öffnung bekannt.
- Wettbewerbsregeln nachträglich verändern: Das kann die Gleichbehandlung und Akzeptanz der Bewertung beeinträchtigen.
- Eine Vereinsveranstaltung vorschnell als privat behandeln: Die tatsächliche Zugänglichkeit kann insbesondere für Musik und weitere Prüfungen entscheidend sein.
- Fotos und Videos ohne Konzept veröffentlichen: Hinweise, Zwecke, Zuständigkeiten und der Umgang mit Widersprüchen sollten vorab geklärt sein.
- Versicherungsschutz nur annehmen: Fremde Modelle, Helfer, Besucher und gemietete Räume sollten anhand des konkreten Vertrags geprüft werden.
- Aufgaben nur allgemein verteilen: Ohne klar erreichbare Verantwortliche bleiben Entscheidungen und Notfallkommunikation liegen.
- Jury und Ergebnisse nicht dokumentieren: Fehlende Unterlagen erschweren die nachvollziehbare Auswertung und spätere Rückfragen.
FAQ für Modellbauvereine
Ist ein Bautreffen ohne Eintritt automatisch privat?
Nein. Für die Einordnung kommt es auf die tatsächliche Zugangsgestaltung an. Können auch Personen ohne persönliche Beziehung zum Veranstalter oder zur Teilnehmerschaft teilnehmen, kann dies insbesondere bei der Musiknutzung relevant sein. Der Verein sollte das konkrete Format prüfen.
Braucht eine kostenlose Ausstellung eine GEMA-Anmeldung?
Bei öffentlicher Musiknutzung ist eine Anmeldung grundsätzlich erforderlich, auch ohne Eintritt oder bei Hintergrundmusik. Welche Angaben und welcher Tarif gelten, sollte der Verein unmittelbar bei der GEMA anhand der konkreten Veranstaltung prüfen.
Kann der Verein die Haftung für ausgestellte Modelle einfach ausschließen?
Ein Hinweis ersetzt keine Prüfung des Versicherungsschutzes und wirkt nicht pauschal für jede Konstellation. Regelungen zu Annahme, Sicherung, Aufsicht und Rückgabe sollten zum Format passen und mit Versicherer sowie Veranstaltungsort abgestimmt werden.
Wie werden Kinder und Jugendliche fair beteiligt?
Separate Kategorien, verständliche Kriterien, betreute Arbeitsbereiche und wertschätzende Rückmeldungen können passend sein. Kommunikation und Bildaufnahmen sollten mit den Erziehungsberechtigten und unter Beachtung der jeweiligen Anforderungen organisiert werden.
Wann ist professionelle Beratung sinnvoll?
Bei öffentlichen Flächen, größeren oder besonderen Vorführungen, Unfällen, Haftungsstreitigkeiten, Tombolas, umfangreichem Verkauf oder steuerlich komplexen Einnahmen sollte der Verein zuständige Stellen, Versicherer und bei Bedarf Rechts- oder Steuerberatung einbeziehen. Allgemeine Vereinsinformationen ersetzen keine individuelle Beratung.
Quellen & weiterführende Informationen
- DSEE: Checkliste Datenschutz auf Präsenz-Veranstaltungen
- DSEE: Juristische Beratung
- DSEE: Versicherungsschutz fürs Ehrenamt
- DSEE: FAQ zum Mikroförderprogramm
- GEMA: Vereinsveranstaltungen anmelden
- GEMA: Musik anmelden
- GEMA: Musik bei Vereinsveranstaltungen und Freiluftveranstaltungen
- Gesetze im Internet: § 15 Urheberrechtsgesetz
- Bundesportal: Öffentliche Vergnügung, Anzeige und Erlaubnis am Beispiel Bayern
Stand der organisatorischen Hinweise: August 2026. Gebühren, Tarife, Förderbedingungen und behördliche Verfahren können sich ändern. Vor einer Veranstaltung sollten die offiziellen Quellen sowie die Vorgaben des Veranstaltungsorts erneut geprüft werden.
