Eine Modellbau-AG an einer Schule ist kein bloßer Bastelnachmittag. Sie kann handwerkliche Praxis, technisches Verständnis, Planung und Zusammenarbeit verbinden. Damit aus einer guten Idee ein verlässliches Angebot wird, sollte der Modellbauverein die AG jedoch nicht nur als Vereinsgruppe auf dem Schulgelände durchführen. Sinnvoll ist eine verbindlich abgestimmte Bildungspartnerschaft mit klarer schulischer Einbindung. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Jugendarbeit im Modellbauverein aufbauen.
Für Modellbauvereine ist diese Trennung besonders wichtig: Der Verein bringt die fachliche Erfahrung, Modelle, Materialien und engagierte Mentorinnen und Mentoren ein. Die Schule klärt ihren organisatorischen Rahmen. Erst wenn Ziel, Verantwortlichkeiten, Raum, Aufsicht, Sicherheit und Kommunikation abgestimmt sind, sollten Termine, Werkzeuge und Projekte festgelegt werden.
Dieser Leitfaden hilft Vorständen, Jugendleitungen und Vereinsaktiven bei der Vorbereitung. Er ersetzt keine Prüfung der Vorgaben des jeweiligen Bundeslands, der Schule, des Schulträgers oder eines Ganztagsträgers. Gerade bei Aufsicht, Raumnutzung, externen Kräften, Versicherungen und Kinderschutz können vor Ort verbindliche Regeln gelten.
1. Das Grundmodell: Schule und Verein als feste Partner
Am Anfang steht ein gemeinsames Gespräch zwischen Schulleitung, zuständiger Lehrkraft sowie Vorstand oder Jugendleitung des Modellbauvereins. Dabei wird festgelegt, welches Ziel die AG verfolgt und in welchem Rahmen sie stattfindet: als freiwillige Arbeitsgemeinschaft, Ganztagsangebot, Projektwoche oder Wahlpflichtangebot. Diese Einordnung ist keine Formalität. Sie beeinflusst unter anderem Zuständigkeiten, Aufsicht, Kommunikation und die Einbindung in schulische Abläufe.
Die Kultusministerkonferenz beschreibt für Ganztagsangebote als Qualitäts- und Organisationsmerkmal, dass sie unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert sowie eng mit der Schule durchgeführt werden. Die konkrete Ausgestaltung ist allerdings länderspezifisch. Deshalb sollte der Verein keine bundesweit einheitlichen Abläufe voraussetzen, sondern die Vorgaben der konkreten Schule und ihres Trägers erfragen. Eine Orientierung bietet die Übersicht der Kultusministerkonferenz zur Ganztagsbildung.
Ein geeignetes Rollenmodell
- Schule: Sie klärt die schulische Einbindung, die Nutzung von Räumen, Teilnehmerlisten, Elternkommunikation, Aufsichtsvorgaben und schulische Notfallwege.
- Verein: Er verantwortet die fachliche Planung, benennt geeignete Mentorinnen und Mentoren und stimmt Material sowie praktische Durchführung mit der Schule ab.
- Koordinierende Lehrkraft: Sie ist die vereinbarte Verbindung zur Schulleitung und stimmt den laufenden Ablauf mit dem Verein ab.
- Vereinsansprechperson: Sie organisiert Einsätze, Vertretungen und die Kommunikation innerhalb des Vereins.
- Schulträger oder Ganztagsträger: Je nach örtlicher Organisation können diese Stellen bei Raumfragen, Verträgen, Abrechnung, Honorar- oder Versicherungsfragen beteiligt sein.
Auf Schul- und Vereinsseite sollten jeweils eine feste Ansprechperson und eine Vertretung benannt werden. Das schützt die AG davor, bei Krankheit, Terminproblemen oder einem Vorstandswechsel sofort auszufallen. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt nennt für Kooperationen unter anderem klare Aufgabenprofile, feste Ansprechpartner, geklärten Versicherungsschutz und Auslagenersatz. Diese Punkte lassen sich als Organisationshilfe auch für eine Modellbau-AG nutzen. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Modellbau-Ausstellung planen: Der Vereinsleitfaden.
2. Pädagogisches Konzept vor der Materialliste
Ein kurzes Konzept von ein bis zwei Seiten erleichtert die Abstimmung mit der Schule. Es beschreibt nicht nur das geplante Modell, sondern auch den Bildungswert und die Grenzen des Angebots. Für einen Modellbauverein ist das die Gelegenheit, seine Fachkompetenz nachvollziehbar darzustellen: Nicht allein das fertige Werkstück zählt, sondern auch der Weg dorthin. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Einsteigerworkshop im Modellbauverein planen.
Inhalte sinnvoll staffeln
- Pläne lesen, Maße übertragen und Bauteile zuordnen
- Werkzeuge sicher verwenden und Werkstücke sachgerecht fixieren
- Eigenschaften von Holz, Karton, Kunststoff und geeigneten Klebstoffen kennenlernen
- einfache technische Funktionen wie Hebel, Gelenke, Antrieb oder Steuerung verstehen
- im Team planen, Arbeitsschritte dokumentieren und Fehler systematisch beheben
- ein Modell vorstellen und den eigenen Bauprozess erklären
Für eine erste AG ist ein einfaches, robustes Projekt meist geeigneter als ein technisch überladenes Modell. Denkbar sind kleine Holzfahrzeuge, Gleiter, einfache Schiffsmodelle, mechanische Funktionsmodelle oder Demonstrationsmodelle mit überschaubaren Arbeitsschritten. Das Vorhaben sollte sich in Etappen gliedern lassen. So bleiben Erfolgserlebnisse möglich, wenn einzelne Kinder langsamer arbeiten oder Termine versäumen.
Vor dem Start sollten Alter, Gruppengröße, Raumgröße, Terminlänge, Vorkenntnisse und verfügbare Betreuung festgelegt werden. Die konkrete Gruppengröße ist keine pauschale Vereinsentscheidung: Sie muss zu Raum, Tätigkeiten, verwendeten Werkzeugen und Aufsicht passen. Für Arbeiten mit erhöhtem Risiko sind kleine, gut überschaubare Arbeitsgruppen leichter zu organisieren als eine große offene Nachmittagsgruppe.
Zum Konzept gehört außerdem eine ehrliche Materialplanung. Der Verein sollte früh benennen, welche Werkzeuge, Geräte, Klebstoffe, Farben, Akkus oder elektrischen Bauteile vorgesehen sind. Dadurch kann die Schule prüfen, ob der Raum geeignet ist und welche Schutzmaßnahmen vor Beginn geklärt werden müssen.
3. Die schriftliche Kooperationsvereinbarung
Eine schriftliche Vereinbarung ersetzt weder Aufsicht noch Sicherheitsmaßnahmen. Sie schafft aber eine belastbare gemeinsame Arbeitsgrundlage. Die DGUV-Muster-Kooperationsvereinbarung für Schulen ist keine Vorlage, die ein Modellbauverein unverändert mit einer einzelnen Schule übernehmen sollte. Sie richtet sich primär an Schulhoheitsträger und Unfallversicherungsträger. Als fachliche Checkliste für Themen wie Gefährdungsbeurteilung, Erste Hilfe, Unterweisung und Qualifizierung ist sie dennoch hilfreich. Die DGUV-Muster-Kooperationsvereinbarung kann dafür ausgewertet werden.
Diese Punkte gehören in die Vereinbarung
- Name und Anschriften von Schule, Verein und gegebenenfalls Ganztagsträger
- Ziel, Inhalte, Altersgruppe, Gruppengröße und Laufzeit der AG
- Wochentag, Uhrzeit, Raum sowie Regelungen für Ferien, Ausfälle und Vertretung
- Benennung der verantwortlichen Personen und ihrer Stellvertretungen
- Regelung für Aufsicht, Anwesenheit, Übergabe und Ende der Veranstaltung
- Verantwortung für Raumfreigabe, Schlüssel, Werkzeug, Maschinen und Material
- Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsunterweisung und erforderliche Schutzausrüstung
- Erste Hilfe, Notruf, Unfallmeldung und Elterninformation nach den schulischen Verfahren
- Umgang mit Fotos, Kontaktdaten, Einverständniserklärungen und Projektergebnissen
- Kosten, Beschaffung, Eigentum an Modellen sowie Auslagenersatz für Ehrenamtliche
- Regelungen für Änderungen, Beendigung und regelmäßige Auswertung
Besonders wichtig sind die Punkte, die im Alltag gern offen bleiben: Wer informiert bei einer Verletzung oder bei einem beschädigten Gerät? Wer entscheidet, ob ein Werkzeug verwendet werden darf? Wer übernimmt die Gruppe, wenn eine Vereinsbetreuung kurzfristig ausfällt? Eine Absprache wie „Wir finden schon jemanden“ ist keine belastbare Vertretungsregel.
4. Unfallversicherung und organisatorische Einbindung
Schülerinnen und Schüler sind auch bei freiwilligen Arbeitsgemeinschaften und Projektarbeiten gesetzlich unfallversichert, wenn die Veranstaltung im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegt und von der Schule oder zumindest mit ihr veranstaltet wird. Darauf weist die DGUV auf ihrer Informationsseite für Schülerinnen und Schüler hin.
Dieser Schutz darf nicht pauschal auf jede Vereinsveranstaltung übertragen werden. Eine privat organisierte Vereinsgruppe, die lediglich einen Schulraum nutzt, ist von einer schulisch verantworteten AG zu unterscheiden. Der Verein sollte deshalb nicht mit pauschalen Versicherungszusagen werben. Stattdessen sollten Schule und Verein schriftlich festhalten, in welchem organisatorischen Rahmen das Angebot stattfindet und wer beteiligt ist.
Bei Zweifeln zum konkreten Versicherungsschutz sind Schule, Schulträger, zuständiger Unfallversicherungsträger und gegebenenfalls der eigene Versicherer einzubeziehen. Der Verein sollte zudem den eigenen Versicherungsschutz für seine Tätigkeit, mitgebrachte Geräte und Vereinsmaterial prüfen. Versicherungsschutz ersetzt aber keine sichere Organisation, Unterweisung oder angemessene Aufsicht.
5. Aufsicht und Verantwortlichkeiten im Alltag

Aufsicht muss so organisiert sein, dass Risiken erkannt und gefährliche Handlungen verhindert werden können. Wie sie im Einzelnen ausgestaltet wird, hängt insbesondere von Alter und Reife der Gruppe, Gruppengröße, Tätigkeit, Werkzeugen und Raum ab. Die konkreten Vorgaben der Schule und des Bundeslands sind maßgeblich.
Praktischer Ablauf eines AG-Termins
- Ankommen: Die nach der Vereinbarung zuständige Person dokumentiert die Anwesenheit und klärt Besonderheiten für den Termin.
- Übergabe: Schule und Vereinsbetreuung stimmen sich kurz darüber ab, wer anwesend ist und welche Arbeiten vorgesehen sind.
- Sicherheitsimpuls: Bei neuen Werkzeugen, Materialien oder Arbeitsschritten werden Handhabung, erkennbare Gefahren und Schutzmaßnahmen erklärt und vorgeführt.
- Arbeitsphase: Die Gruppe arbeitet an klaren Stationen. Tätigkeiten mit höherem Risiko werden nur im vereinbarten Rahmen und unter der erforderlichen Betreuung durchgeführt.
- Aufräumen: Werkzeuge, Geräte, Akkus und Materialien werden nach der festgelegten Ordnung gesichert und kontrolliert.
- Abschluss: Raum und Arbeitsplätze werden geprüft; die Übergabe der Gruppe erfolgt nach der vereinbarten schulischen Regelung.
Eine kompakte Notfallinformation mit Schuladresse, Raumbezeichnung, internen Meldewegen und den vereinbarten Ansprechpartnern sollte für die Betreuung erreichbar sein. Medizinische Angaben dürfen Vereinsaktive nur verarbeiten oder erhalten, soweit dies erforderlich ist und die Schule dies nach ihren Vorgaben organisiert.
6. Werkraum und Gefährdungsbeurteilung
Vor dem ersten Termin sollten Schule und Verein den Raum gemeinsam besichtigen. Dabei geht es nicht nur um ausreichend Tische. Zu prüfen sind unter anderem Fluchtwege, Beleuchtung, Lüftung, Stromversorgung, Erste-Hilfe-Material, Feuerlöscheinrichtungen, Aufbewahrung und der Zustand vorhandener Geräte. Die DGUV Regel 102-601 „Branche Schule“ bündelt für Schulen relevante Regelungen und Präventionshinweise zu Tätigkeiten, Arbeitsplätzen und Gefährdungen.
Die Gefährdungsbeurteilung sollte nicht erst nach der ersten praktischen Stunde erfolgen. Sie ist vor Beginn mit der Schule zu klären oder in deren bestehende Beurteilung einzubinden. Dabei sind auch Schülerinnen und Schüler sowie ehrenamtlich Tätige zu berücksichtigen. Für jede geplante Tätigkeit sollte nachvollziehbar sein: Welche Gefahr besteht? Wen kann sie betreffen? Welche Schutzmaßnahme ist vorgesehen? Wer prüft die Umsetzung und wann?
Typische Gefährdungen
- Schneidwerkzeuge: Geeignete Werkzeuge, sichere Arbeitsweisen, geschützte Lagerung und eine Einweisung müssen vorliegen. Werkstücke sollten für den vorgesehenen Arbeitsschritt sicher fixiert werden können.
- Bohrmaschinen und andere Maschinen: Ihr Einsatz setzt eine passende Gefährdungsbeurteilung, Einweisung, geeignete Schutzmaßnahmen und die erforderliche Aufsicht voraus. Wo diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sollten weniger gefährdende Arbeitsweisen gewählt werden.
- Lötkolben: Hitzeschutz, geeignete Ablage, sichere Aufbewahrung, Lüftung sowie eine alters- und tätigkeitsgerechte Betreuung sind vor der Nutzung zu klären.
- Klebstoffe und Farben: Herstellerangaben und Sicherheitsinformationen sind zu beachten. Die Schule muss den Einsatz, die Lagerung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen für die vorgesehenen Produkte klären.
- Staub und Späne: Für Tätigkeiten mit Staub oder Spänen sind geeignete Reinigungs-, Lüftungs- und Schutzmaßnahmen festzulegen.
- Akkus und Elektronik: Nur passende und unbeschädigte Komponenten sowie geeignete Ladegeräte verwenden. Lagerung, Laden und der Umgang mit beschädigten Akkus müssen geregelt sein.
- Ordnung: Lose Kabel, herumliegende Werkzeuge und andere Stolper- oder Verletzungsgefahren sind während und nach der Arbeitsphase zu beseitigen.
Der Verein sollte nur Materialien und Geräte mitbringen, die vorab abgestimmt wurden. Spontan mitgebrachte Maschinen, Chemikalien oder Akkus erschweren die Sicherheitsprüfung und passen nicht zu einer verlässlichen Schulkooperation.
7. Unterweisung, Schutzausrüstung und Erste Hilfe
Eine allgemeine Ansprache zu Beginn des Schuljahres genügt nicht für alle späteren Tätigkeiten. Neue Werkzeuge, Materialien und Arbeitsschritte sollten unmittelbar vor ihrer Nutzung erklärt und vorgeführt werden. Die Betreuung sollte sich vergewissern, dass die Gruppe die vereinbarte Handhabung verstanden hat. Kurze, wiederkehrende Regeln sind im Werkraum meist praktikabler als lange Merkblätter.
- Werkzeuge nur für den vorgesehenen Zweck verwenden.
- Bei Unsicherheit die Arbeit unterbrechen und nachfragen.
- Schutzausrüstung tragen, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie für den Arbeitsschritt vorsieht.
- Heißes, scharfes oder rotierendes Werkzeug nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Lebensmittel und Getränke von Arbeitsbereichen fernhalten, wenn Materialien oder Tätigkeiten dies erfordern.
- Unfälle, Beinaheunfälle und beschädigte Geräte sofort melden.
Vor dem Start muss geklärt sein, wo sich Erste-Hilfe-Material befindet, welche schulischen Notfallwege gelten und wie ein Notruf veranlasst wird. Ein Notfallzettel mit Schuladresse, Raumbezeichnung und den vereinbarten Meldewegen kann die Betreuung unterstützen. Nach einem Unfall gelten die Verfahren der Schule zur Dokumentation, Meldung und Information der Erziehungsberechtigten.
8. Kinderschutz und geeignete Vereinsaktive
Fachliche Modellbauerfahrung allein genügt nicht für die Mitarbeit in einer Schul-AG. Vereinsaktive müssen zuverlässig sein, die vereinbarten schulischen Abläufe kennen und angemessen mit Kindern und Jugendlichen umgehen. Die Schule oder der zuständige Träger sollte erläutern, welches Kinderschutzkonzept gilt und an welche Stelle sich Kinder, Eltern und Betreuungspersonen bei Beobachtungen oder Sorgen wenden können.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist nicht automatisch für jede schulische Modellbau-AG bundesrechtlich vorgeschrieben. Bei Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe richtet sich die Prüfung nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts. § 72a SGB VIII ist hierfür ein wichtiger rechtlicher Rahmen; der konkrete Bedarf muss mit Schule, Jugendhilfeträger oder Schulträger geklärt werden. Den Gesetzestext stellt Gesetze im Internet zu § 72a SGB VIII bereit.
Für die Zusammenarbeit sollten klare Regeln zu Kommunikation, Einzelgesprächen, Bildaufnahmen und dem Umgang mit Konflikten gelten. Soweit die Schule dies vorsieht, kann eine transparente Kommunikation über schulische Kanäle und eine nachvollziehbare Gestaltung von Betreuungssituationen Teil dieser Regeln sein. Beobachtungen oder Sorgen sind nicht im Verein informell zu diskutieren, sondern nach dem vereinbarten Verfahren an die zuständige Stelle weiterzugeben.
9. Wenn Modellflug oder Drohnen zur AG gehört
Ein Außenflug ist ein zusätzlicher Baustein und kein automatischer Abschluss jedes Modellbauprojekts. Er sollte erst geplant werden, wenn die schulischen Organisations- und Sicherheitsabläufe geklärt sind. Bei unbemannten Fluggeräten und Drohnen können zusätzlich zu den schulischen Anforderungen standort- und betriebsbezogene luftrechtliche Regeln, geografische Gebiete und Flugbeschränkungen relevant sein.
Welche Vorgaben gelten, hängt vom konkreten Fluggerät, Betriebsort und Flugvorhaben ab. Pauschale Aussagen für alle Flugmodelle sind deshalb nicht belastbar. Vor einem vorgesehenen Außenbetrieb sollte der Verein die aktuelle Lage für den Standort im dipul-Kartenwerk für geografische Gebiete prüfen und erforderliche Freigaben oder Genehmigungen vorab mit den zuständigen Stellen klären. Die Schule muss außerdem den Ausflug beziehungsweise die Außenveranstaltung nach ihren Regeln freigeben.
Die Planung sollte Zuständigkeiten, Betreuungsrahmen, Start- und Landezone, Sicherheitsbereich, Wetterbeobachtung, Abbruchkriterien sowie die Rückkehr zur Schule umfassen. Kinder und Jugendliche sollten nur im vereinbarten Betreuungsrahmen und nach verständlicher Einweisung tätig werden. Die Entscheidung, ob ein Außenbetrieb unter den konkreten Bedingungen stattfindet oder abgebrochen wird, muss eindeutig zugeordnet sein.
10. Kommunikation mit Eltern und Schule
Eltern sollten vor Beginn erfahren, was in der AG geplant ist, wann sie stattfindet, welche Materialien vorgesehen sind und wie der Heimweg organisiert ist. Hinweise zu geeigneter Kleidung können dazugehören. Für Fotoaufnahmen, Außenveranstaltungen oder weitere Besonderheiten können nach den Vorgaben der Schule zusätzliche Informationen oder Einwilligungen nötig sein.
Eine regelmäßige kurze Abstimmung zwischen Schule und Verein hilft, Probleme frühzeitig sichtbar zu machen. Sinnvolle Themen sind Teilnehmerzahlen, Ausfälle, Materialbedarf, Sicherheitsbeobachtungen, geplante Arbeitsschritte und Änderungen bei der Betreuung. Nach einem Halbjahr oder dem Ende eines Projekts sollten beide Seiten gemeinsam auswerten, was funktioniert hat und was angepasst werden muss.
Für den Verein ist diese Auswertung mehr als Verwaltungsaufwand. Sie zeigt, ob Projektumfang, Materialkosten und Betreuung realistisch waren. Sie hilft außerdem, das Angebot so weiterzuentwickeln, dass es zur Schule passt und nicht allein von einer einzelnen engagierten Person abhängt.
11. Typische Fehler und bessere Lösungen
- Die AG startet ohne schriftliche Absprache. Besser: Verantwortliche, Raum, Zeiten, Aufsicht, Sicherheitsfragen und Notfallwege vor dem ersten Termin festhalten.
- Der Verein bringt spontan Werkzeuge, Akkus oder Materialien mit. Besser: Materialliste vorab abstimmen und nur geprüfte, für Raum und Tätigkeit geeignete Dinge einsetzen.
- Die Betreuung passt nicht zu den geplanten Tätigkeiten. Besser: Gruppengröße, Stationen und Arbeitsabläufe an Raum, Gefährdungsbeurteilung und verfügbare Betreuung anpassen.
- Die Unfallversicherung wird pauschal zugesagt. Besser: Die organisatorische Einbindung der Schule dokumentieren und konkrete Fragen mit den zuständigen Stellen klären.
- Vertretung, Übergabe und Heimweg sind ungeklärt. Besser: Eine verbindliche Ausfall- und Übergaberegelung mit Schule und Elternorganisation vereinbaren.
- Kinderschutz wird nur als Führungszeugnis verstanden. Besser: Auch Ansprechstellen, Kommunikationsregeln und das Verfahren bei Beobachtungen klären.
- Außenflüge werden wie normale AG-Termine behandelt. Besser: Schulische Freigabe, standortbezogene Planung und aktuelle Prüfung geografischer Einschränkungen vorsehen.
- Der Erfolg wird nur am fertigen Modell gemessen. Besser: Auch Planung, Zusammenarbeit, Sicherheitsverhalten und Problemlösung würdigen.
12. Start-Checkliste für den Vorstand
- Schulleitung und zuständige Lehrkraft angesprochen
- Format, Zielgruppe, Termine und zur Betreuung passende Gruppengröße festgelegt
- pädagogisches Kurzkonzept mit der Schule abgestimmt
- Verantwortliche und Vertretungen auf beiden Seiten benannt
- schriftliche Vereinbarung geprüft und abgeschlossen
- Raum, Werkzeuge, Maschinen und Materialien gemeinsam geprüft
- Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen mit der Schule geklärt
- Erste Hilfe, Notruf, Unfallmeldung und Übergabe geregelt
- Kinderschutzanforderungen und gegebenenfalls Führungszeugnisse verbindlich geklärt
- Elterninformation und erforderliche Einwilligungen vorbereitet
- Versicherungs- und Kostenfragen mit den zuständigen Stellen geklärt
- Vertretungsplan und Ausfallregel vorhanden
- Bei Außenflug: schulische Freigabe, Standortprüfung im dipul-Kartenwerk und Zuständigkeiten geklärt
FAQ zur Modellbau-AG
Kann der Verein die AG allein anbieten?
Der Verein kann ein eigenes außerschulisches Angebot machen. Er sollte es dann jedoch nicht ohne Weiteres als schulische AG darstellen. Soll das Angebot schulisch eingebunden sein, müssen Schulleitung und die zuständigen schulischen oder trägerseitigen Stellen organisatorische Verantwortung, Ablauf und Zuständigkeiten klären.
Ist jedes Vereinsmitglied automatisch für die Aufsicht geeignet?
Nein. Neben Modellbauerfahrung sind Zuverlässigkeit, angemessenes pädagogisches Verhalten, Kenntnisse der verwendeten Werkzeuge und eine Einweisung in die vereinbarten schulischen Abläufe erforderlich. Die konkrete Rolle und die Aufsichtsregelung müssen Schule und Verein abstimmen.
Welche Maschinen dürfen Kinder benutzen?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Maßgeblich sind unter anderem Alter, Gerät, Gefährdungsbeurteilung, Einweisung, Schutzmaßnahmen und Betreuung. Wenn diese Voraussetzungen nicht sicher erfüllt werden können, sollten andere Arbeitsschritte oder geeignete Handwerkzeuge gewählt werden.
Wer bezahlt Material und Ersatzteile?
Das sollte die Vereinbarung regeln. Je nach örtlichem Modell können Vereinsmittel, ein Schul- oder Ganztagsbudget oder andere vorab geklärte Mittel eingesetzt werden. Private Auslagen von Vereinsaktiven sollten nur nach vorheriger Absprache entstehen.
Wann darf die Gruppe draußen fliegen?
Erst wenn die Schule die Außenveranstaltung nach ihren Regeln freigegeben hat, die standortbezogene Sicherheitsplanung steht und die für das konkrete Vorhaben relevanten aktuellen Einschränkungen geprüft wurden. Für unbemannte Fluggeräte und Drohnen ist das dipul-Kartenwerk eine amtliche Informationsquelle zu geografischen Gebieten.
Quellen & weiterführende Informationen
- DGUV: Schülerinnen und Schüler – gesetzliche Unfallversicherung
- Kultusministerkonferenz: Ganztagsbildung
- DGUV: Muster-Kooperationsvereinbarung zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit in Schulen
- DGUV Regel 102-601: Branche Schule
- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Kooperationen aufbauen
- Gesetze im Internet: § 72a SGB VIII
- dipul: Geografische Gebiete für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
